Leitung und Qualität (2/3)
Dazu gehörte, der gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe -Qualitätsdialog der ambulanten Leistungsanbieter
Hagen- entwickelte Risiko- und Hilfebedarfseinschätzungsbogen,
der Bogen zum Entwicklungsstatusvergleich und zusätzlich eine Vereinbarung zur Gefährdungsabwendung/Schutzplan (im Download-Bereich einsehbar).
Der interne Verfahrensablauf zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Absatz 4 SGB VIII wird von Frau Barbara Gust,
die auch als Lehrbeauftragte an der evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe im Kinder- und
Jugendhilferecht, sowie im Familienrecht tätig ist, zeitnah
auf den neusten rechtlichen und pädagogisch/systemischen Stand gebracht.
Insofern findet durch die Geschäftsleitung auch eine regelmäßige Schulung
und Fortbildung der MitarbeiterInnen von future statt. Dies gilt auch für die Kinderschutzfachkräfte.
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