Wie können Sie Hilfe beantragen? (1/3)
1. Ausgangssituation: Sie bemerken, dass Sie zu Hause mit Ihren Kindern/Jugendlichen Schwierigkeiten haben, bei denen Sie allein nicht mehr weiterkommen.
2. Kontaktaufnahme: Sie wenden sich an das für Sie zuständige Jugendamt, beschreiben Ihre Situation und
beantragen „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27ff SGB VIII. Gemeinsam mit dem für Sie zuständigen
Sachbearbeiter überlegen Sie, welche Form der Unterstützung in welchem Umfang sinnvoll erscheint.
3. Anfrage bei future : Der für Sie zuständige Jugendamtsmitarbeiter wendet sich an einen freien Träger der Jugendhilfe, z.B.
an die future Kinder- und Jugendhilfe und fragt an, ob die gewünschten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Bei der
Festlegung des Trägers steht Ihnen ein Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII zu.
4. Planung: Ein erstes Kennenlerngespräch mit Ihnen, dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter und der Geschäftsführung/Pädagogischen
Leitung von future findet statt. Ein erster vorläufiger „Hilfeplan“, in dem die gemeinsam zu erarbeitenden Ziele benannt und die anzunehmende
erforderliche Zahl der Fachleistungsstunden festgehalten werden, wird erstellt.
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