Rückführung des Kindes/Jugendlichen (1/2)
aus einer stationären Maßnahme, wie z.B. Heim oder Pflegefamilie,
zur Kindesmutter, zum Kindesvater, in die Herkunftsfamilie.
Auch wenn Sie jetzt denken, dass Sie alles falsch gemacht haben,
weil sich Ihr Kind nicht mehr bei Ihnen befindet, sondern fremd untergebracht wurde,
dürfen Sie nicht vergessen, dass Ihr Kind Sie liebt.
Jetzt liegt es an Ihnen, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind
um, eine Rückführung des Kindes in Ihren Haushalt zu ermöglichen.
Future hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien dabei zu unterstützen.
Wenn wir den Auftrag vom zuständigen Jugendamt erhalten -Sie haben gemäß § 5 SGB VIII eine Auswahl
bezüglich des Trägers- können wir mit allen für die Rückführung relevanten Personen Kontakt aufnehmen und
so helfen, den Rückführungsprozess positiv mitzugestalten. Bild: Soziogramm
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