Wie können Sie Hilfe beantragen? (3/3)
7. Überprüfung: In regelmäßigen Abständen (in der Regel 6 Monate) werden in sogenannten „Hilfeplangesprächen“ (HPGs)
die Hilfepläne und der Verlauf der Zusammenarbeit überprüft. An den HPGs nehmen neben Ihnen, dem für Sie zuständigen
Jugendamtsmitarbeiter und einer/einem mit Ihrer Familie arbeitenden MitarbeiterIn auch die Geschäftsführung oder die
pädagogische Leitung von future teil. In diesen HPGs wird gemeinsam besprochen, wie die Zusammenarbeit bisher verlaufen
ist, welche Ziele in welchem Maße erreicht wurden und wie die weitere Zusammenarbeit gestaltet werden soll.
8. Stabilisierung/Abschluss: Gegen Ende der Zusammenarbeit geht es nur noch darum die erreichten
Veränderungen soweit zu stabilisieren, dass Sie und Ihre Familie Ihren Weg wieder allein weitergehen
können. Da diese Hilfe – im Sinne des zugrunde liegenden Gesetzes – immer als „Hilfe zur Selbsthilfe“
angelegt ist, endet sie, wenn diese Stabilität in einem hinreichenden Maße erreicht wurde.
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