KJH - Kinder- und Jugendhilfe GmbH





Wie können Sie Hilfe beantragen? (3/3)

7. Überprüfung: In regelmäßigen Abständen (in der Regel 6 Monate) werden in sogenannten „Hilfeplangesprächen“ (HPGs) die Hilfepläne und der Verlauf der Zusammenarbeit überprüft. An den HPGs nehmen neben Ihnen, dem für Sie zuständigen Jugendamtsmitarbeiter und einer/einem mit Ihrer Familie arbeitenden MitarbeiterIn auch die Geschäftsführung oder die pädagogische Leitung von future teil. In diesen HPGs wird gemeinsam besprochen, wie die Zusammenarbeit bisher verlaufen ist, welche Ziele in welchem Maße erreicht wurden und wie die weitere Zusammenarbeit gestaltet werden soll.

8. Stabilisierung/Abschluss: Gegen Ende der Zusammenarbeit geht es nur noch darum die erreichten Veränderungen soweit zu stabilisieren, dass Sie und Ihre Familie Ihren Weg wieder allein weitergehen können. Da diese Hilfe – im Sinne des zugrunde liegenden Gesetzes – immer als „Hilfe zur Selbsthilfe“ angelegt ist, endet sie, wenn diese Stabilität in einem hinreichenden Maße erreicht wurde.






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